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last update:
17.08.2019


 

Wir bilden aus auf unserem UL-Flugzeug Comco Ikarus C 42B D-MHST.
SPL - Sport Pilot License - Luftsportgeräteführer für 
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge.
Wir sind beim DULV registriert - Flugschule Nr. 1156.

Preise (inkl. 19 % MwSt.):
Grundgebühr für Verwaltung und Anmeldung:                         150 €
Diese Grundgebühr wird bei Anmeldung erhoben.
Auch wenn die Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen wird, 
ist eine Rückzahlung leider nicht möglich.
UL-Theorie-Ausbildung Dreiachser:                            60 h     720 €
UL-Praxis-Ausbildung Dreiachser: Mindestflugstunden: 30 h
Fluglehrergebühr:                                                             35 €/h
Flugstundenpreis inkl. Benzin:                                          110 €/h
Schul-Landegebühr in Riesa:                                      2 €/Landung
Landegebühr andere Flugplätze:                                     ortsüblich
Prüfungsgebühren:                                     beim DULV zu erfragen 

Somit beläuft sich der Grundpreis für die UL-Ausbildung auf ca. 5.000 € inkl. MwSt.

Flugschule:

THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV):

Modul I - allgemeine Fächer:
Luftrecht - Flugfunk - Navigation - Meteorologie

Modul II - spezielle Fächer:
Technik und pyrotechnische Einweisung &
Verhalten in besonderen Fällen inkl. Menschliches Leistungsvermögen
Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft.
Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat.

PRAXIS (vgl. § 42(3) LuftPersV):

30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische
und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat.

Mindestalter laut LuftVZO.pdf

- für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
- zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen laut LuftPersV.pdf

- Antrag zur Lizenzaustellung
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am
Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der 
Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis